Warum zahle ich 40 € für Strom, obwohl ich eine Solaranlage habe?
Warum zahle ich 40 € für Strom, obwohl ich eine Solaranlage habe?

Du hast eine Solaranlage, die Sonne scheint jeden Tag aufs Dach, deine Anlage speist Hunderte kWh ins Netz ein… und dann kommt eine Rechnung über 41,20 €. Der erste Gedanke: Da stimmt etwas nicht. Meistens funktioniert die Anlage aber einwandfrei. Was die Rechnung ausmacht, ist nicht die Energie, sondern alles drumherum.
Wir zeigen es an einem echten Fall eines Kunden im Alt Empordà (natürlich anonym): ein Haus mit Photovoltaik und Überschussvergütung („compensación de excedentes“), Abrechnungszeitraum 22 Tage.
Die Rechnung, Zeile für Zeile
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Strom aus dem Netz (12,9 kWh) | 1,49 € |
| Überschussvergütung (462 kWh × 0,03 €/kWh, gedeckelt) | −1,49 € |
| Leistungspreis (P1 6 kW, P2 8,8 kW) | 22,69 € |
| Bearbeitungsgebühr des Netzbetreibers („derechos de actuación“, einmalig) | 9,04 € |
| Zählermiete | 0,59 € |
| Stromsteuer | 1,19 € |
| Finanzierung des Sozialbonus („bono social“) | 0,54 € |
| MwSt. (21 %) | 7,15 € |
| Gesamt | 41,20 € |
In 22 Tagen hat dieses Haus nur 12,9 kWh aus dem Netz bezogen: 1,49 €. Den Rest hat es selbst erzeugt und verbraucht. Der Energieanteil liegt damit bei null. Die 41,20 € sind fast ausschließlich Kosten, die auch anfallen würden, wenn du keine einzige kWh verbrauchst.
Die Überschussvergütung hat eine Obergrenze
Die Anlage hat 462 kWh eingespeist. Bei 0,03 €/kWh wären das 13,86 € Vergütung. Auf der Rechnung stehen aber nur 1,49 €. Warum?
Weil es die Vorschrift so will. Das spanische Königliche Dekret RD 244/2019 (Artikel 14) regelt den Eigenverbrauch mit vereinfachter Verrechnung. Danach darf der Wert der eingespeisten Energie nie höher sein als die Kosten der aus dem Netz bezogenen Energie im selben Abrechnungszeitraum. Die Vergütung kann den Energiepreis also auf null bringen, aber nicht mit Leistungspreis, Zählermiete oder Steuern verrechnet werden. Was übrig bleibt, wird weder ausgezahlt noch auf den nächsten Monat übertragen.
In diesem Fall sind rund 12,37 € an Überschuss verloren gegangen. Das ist kein Fehler des Stromanbieters, sondern so funktioniert die vereinfachte Verrechnung.
Was bleibt: die Fixkosten
Leistungspreis: 22,69 €
Der größte Posten, mehr als die Hälfte der Rechnung. Du zahlst dafür, dass eine bestimmte Leistung verfügbar ist, egal ob du sie nutzt. Die Formel:
vertraglich vereinbarte kW × Preis pro kW und Tag × Abrechnungstage, für jeden Zeitraum (P1 und P2).
Dieses Haus hat 6 kW in P1 (Spitzen- und Normalzeit) und 8,8 kW in P2 (Nebenzeit). In 22 Tagen ergibt das 22,69 €. Mit einer Solaranlage deckt tagsüber die Sonne den Verbrauch, und die Anschlussleistung wurde oft vor Jahren festgelegt, lange vor dem Eigenverbrauch.
Bearbeitungsgebühr: 9,04 € (einmalig)
Diese Gebühr berechnet der Netzbetreiber, wenn er am Anschluss tätig werden muss, etwa nach einer Vertragsänderung (Anmeldung des Eigenverbrauchs, Leistungsänderung oder Inhaberwechsel). Geregelt ist sie im RD 1048/2013 (Artikel 29), und sie taucht normalerweise nur einmal auf. Die nächste Rechnung enthält sie nicht mehr.
Zählermiete, Stromsteuer und Sozialbonus: 2,32 €
- Zählermiete (0,59 €): Gehört der Zähler dem Netzbetreiber, zahlst du sie täglich.
- Stromsteuer (1,19 €): ein Prozentsatz (derzeit 5,11 %) auf Leistung und Energie.
- Sozialbonus (0,54 €): ein fester Tagesbeitrag, den jeder Vertrag zahlt.
MwSt.: 7,15 €
Die 21 % werden auf die gesamte Summe oben berechnet. Je höher die Fixkosten, desto mehr MwSt. zahlst du.
Was du tun kannst, um weniger zu zahlen
1. Prüfe deine Anschlussleistung
Hier liegt das größte Sparpotenzial. Schau dir deine tatsächlichen Verbrauchsspitzen an: Der Netzbetreiber speichert diese Daten (im Kundenportal oder über den Maximalwert deines Smart Meters). Wenn du nie über 4 oder 5 kW kommst, ergibt es keinen Sinn, jeden Tag 6 kW in P1 und 8,8 kW in P2 zu bezahlen. 1 oder 2 kW weniger merkst du auf jeder Rechnung, das ganze Jahr.
Aber Vorsicht: Ist die Leistung zu niedrig, fliegt die Sicherung, wenn Backofen, Waschmaschine und Wärmepumpe gleichzeitig laufen. Entscheide auf Basis von Daten, nicht nach Gefühl. (Und bedenke, dass auch eine Leistungsänderung eine einmalige Bearbeitungsgebühr auslösen kann.)
2. Nutze deinen Überschuss, statt ihn zu verschenken
Wenn dir jeden Monat Hunderte kWh übrig bleiben und die Vergütung an die Obergrenze stößt, sind diese kWh nichts wert. Es gibt zwei Auswege:
- Ein echter Batteriespeicher: Du speicherst den Mittagsüberschuss und nutzt ihn abends, statt ihn für 0,03 €/kWh abzugeben und später viel teurer zurückzukaufen.
- Eine virtuelle Batterie: Manche Stromanbieter schreiben den Überschuss, der nicht mehr auf die Rechnung passt, als Euro-Guthaben gut und ziehen ihn in späteren Monaten ab (teilweise sogar vom Leistungspreis). Lies die Bedingungen genau: Monatsgebühr, Verfall des Guthabens und Energiepreis.
3. Prüfe Vergütungspreis und Tarif
0,03 €/kWh ist ein niedriger Preis. Je nach Anbieter und Tarifart (Festpreis oder indexiert) kann der Überschuss anders vergütet werden. Vergleiche immer die Gesamtrechnung, nicht nur den Energiepreis: Was du bei der Vergütung gewinnst, kannst du über einen teureren Leistungspreis wieder verlieren. Mehr dazu in Stromanbieter auswählen.
4. Keine Panik bei einmaligen Gebühren
Die 9,04 € Bearbeitungsgebühr kommen nicht wieder. Ohne diese Zeile hätte dieselbe Rechnung bei rund 30 € gelegen, und mit angepasster Leistung wäre sie noch niedriger.
Fazit
Mit einer Solaranlage hängt deine Stromrechnung kaum noch davon ab, wie viel du verbrauchst, sondern von den Fixkosten: Leistung, Zähler, Steuern und MwSt. Die Anlage in diesem Fall macht genau, was sie soll, denn der Energieanteil liegt bei null. Das restliche Sparpotenzial steckt in der Anschlussleistung und darin, den Überschuss besser zu nutzen.
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